Nachweise und Ablaufdaten für die Öffnungsphase Österreichs

Für die geplanten Öffnungsschritte der Gastronomie und Beherbergungsbetriebe sind unterschiedliche Nachweise und Ablaufdaten für die Öffnungsphase Österreichs festgelegt worden. Allgemein gilt die 3 G-Regel als Richtwert. Hygienista bringt Licht in den Nachweis und Gültigkeiten-Dschungel.

Folgende Tipps helfen um Klarheit zu haben

Unterteilt ist in die Maßnahme, Gültigkeit sowie die Nachweisart einer epidemiologischen Unbedenklichkeit.

ohne Testung/ Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr :

Kinder unter 10 Jahren
(bzw. wenn vorhanden Pickerlpass/ Nachweis der Schule)

Antigentests:

Bei sich daheim vor dem Aufbruch: 24h mit digitaler Bestätigung (ist noch Bundesländer-unterschiedlich geregelt, wird, sobald der grüne Pass aktiv ist, einheitlich)

Bei einer öffentlichen Stelle: 48h mit Bestätigung

Im Lokal unter Aufsicht (Ausnahmefälle): gültig für die Dauer des Aufenthalts

PCR:

Bestätigte NICHT-Infektion mit Covid-19: 72h mit Bestätigung

Nach Infektion:

Genesen und fit: 6 Monate inkl. Bestätigung mittels Absonderungsbescheid und Nachweis von SARS-CoV-2 Infektion

Genesen und fit nach Vollendung der 6 Monatigen Frist: 3 Monate mit Nachweis von neutralisierenden Antikörpern

Nach Imfpung:

mit einem zentral zugelassenen Impfstoff (aktuell (RU) Sputnik und (CN) Vero, nicht akzeptiert):

2-teilige Impfungen:

Teilimpfung 1: ab Tag 22. nach dem Stich und nicht mehr als 3 Monate danach (davor siehe oben)

Teilimpfung 1: ab Tag 0, wenn die Infektion mit SARS-CoV-2 mind. 21 Tage vor dem 1. Stich erfolgte inkl. einer Bestätigung über diese Infektion bzw. die Bestätigung neutralisierender Antikörper nachgewiesen werden können – für 9 Monate

Teilimpfung 2: ab Tag 0 nach dem Stich für max. 9 Monate

1-teilige Impfung


ohne 2. Teil nur 1 Stich erforderlich: ab Tag 22 für 9 Monate (davor siehe oben)

Digitale Lösung

Für die Möglichkeit einer digitalen Registrierung ist in den Bundesländern eine digitale Lösung mittels QR-Code möglich. Somit kann der Antigentest, der von zu Hause aus durchgeführt wurde, mittels Bestätigung anerkannt werden. Einem Treffen mit Anderen – ohne Reue -steht somit nichts mehr im Weg. In der Regel werden die Links zur Registrierung ab 19.5.2021 nutzbar sein, bzw. die QR Codes in den Apotheken zu den Tests ausgegeben. Welche Maßnahmen für die sichere Nutzung der Gastronomiebetriebe vorgesehen sind, kann bei Hygienista guides the way nachgelesen werden.

Zum Vormerken die Registrierung für Oberösterreich unter:

Selbsttest.ooe.gv.at

Hygienista Tipp:

Um die kostenlosen Antigentests in den Apotheken zu bekommen, ist eine Elga Zugehörigkeit notwendig.

(Bundesgesetzblatt)